European Accessibility Act (EAA) – das neue Inklusionsgesetz
Das Thema Web Accessbility – und somit die Inklusion im Web – beschäftigt die Conversion Optimierung schon jahrelang. Nun hat die Legislative beschlossen, dass sich hier europaweit etwas ändern muss, da die meisten Webseiten keine Accessibility Standards einhalten.
Häufig unterschätzen wir, wie unterschiedlich Menschen die Welt sehen. Eine Person mit Hornhautverkrümmung z.B. nimmt ihre Umwelt ohne Brille / Kontaktlinse so wahr:
Weltweit sind ca. 40% der Erwachsenen und 15% der Kinder von Hornhautverkrümmung betroffen¹. Es zählt zu einer schwächeren Augenerkrankung. Doch von schwächeren erkrankungsbedingten Einschränkungen bis zur angeborenen Blindheit sind unterschiedliche Ausprägungen möglich. Allein in Deutschland sind mehr als 300.000 Menschen² auf die Unterstützung eines Screenreaders angewiesen. Das Ziel des EAAs ist es, auch diesen Personen das bestmögliche Erlebnis zu ermöglichen.
Ab wann greift das Gesetz? Ab dem 28.06.2025!
Für wen gilt das Gesetz?
Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die in der EU tätig sind oder dies noch werden wollen, unabhängig von deren Firmensitz. Dadurch sind z.B. auch Nicht-EU-Mitglieder wie die Schweiz betroffen.
Was steckt hinter dem EAA?
Die Gesetzesgrundlage des EAA bilden die vom World Wide Web Consortiums³ (W3C) herausgegebenen Web Content Accessibility Guidelines⁴ (WCAG) in der seit Oktober 2023 geltenden Fassung 2.2. Bei den Herausgebern W3C handelt es sich um das Gremium zur Standardisierung der Techniken im World Wide Web, welches sich bereits am 1.10.1994 gegründet hat.
Der EAA besagt nun, dass B2C-Websites und Dienstleistungs-, bzw. Produktwebseiten ab dem 28.06.2025 nach den geltenden WCAG 2.2 Standards unter der DIN EN 301 549⁵ zugänglich sein müssen. Dabei müssen vier Prinzipien der Barrierefreiheit zwingend erfüllt sein
- Wahrnehmbar – textliche Alternativen sorgen dafür, dass auch Menschen mit Seheinschränkung Grafiken und Multimedia verstehen können. Grundlage dafür ist, dass die Semantik der Seite nicht nur korrekt, sondern auch vollständig ist.
- Bedienbar – die Webseite benötigt z.B. aussagekräftige Seitentitel oder Linktexte, damit sie auch für Menschen mit eingeschränkter Handmobiliät und damit einhergehenden Spezialtastaturen bedienbar ist.
- Verständlich – Eine verständliche Seite ist zugleich auch nutzbar. Darauf zahlen z.B. gut beschriftete Formularfelder ein, aber auch eine konsistente Navigation sowie ein klarer Seitenaufbau.
- Robust – Seiteninhalte müssen so robust sein, dass sie von einer Vielzahl von Benutzeragenten interpretiert werden können. Dies schließt auch assistive Technologien ein.
Standardwert: AA
Bemessungsgrundlage des WCAG 2.2 Standards sind die Standardwerte A, AA und AAA. Erreicht eine Webseite nur „A“, ist dies unzureichend und nicht entsprechend des EAAs geltend. Es muss mindestens „AA“ erreicht werden, besser ist jedoch „AAA“.
Erreicht eine Webseite „AAA“ heißt dies jedoch noch nicht, dass alle Nutzer:innen super mit der Webseite zurechtkommen. Dies bedeutet lediglich, dass die geltenden Standards erreicht werden. Individuelle Probleme mit einer Webseite können immer auftauchen.
Beinahe keine Webseite ist barrierefrei. Ist es Deine?
Damit eine Webseite den EAA-Standards gerecht wird, darf sie keine Fehler-Codes nach WACG-Standard aufweisen. Nach aktuellem Stand werden nicht einmal die großen Webseiten diesen Ansprüchen gerecht. So weist z.B. die Startseite von amazon.de 34 Fehler auf. Bemessen auf tausende von Unterseiten kann dies hunderttausende von Fehlern zu Folge haben.
Die Behebung solcher Fehler kann von einfachen Fixes, wie z.B. dem Einfügen von Alt-Texten für Bilder bis hin zu aufwändig zu programmierenden Änderungen alles sein.
EAA-Optimierungen brauchen viel Vorlauf, die Zeit tickt!
Spoiler Alert: In 99% aller Fälle ist auch Deine Webseite von EAA-Fehlern betroffen und die Behebung aller Fehler wird Zeit in Anspruch nehmen. Bis zum 28.06.2025 ist es kein Jahr mehr. Starte also JETZT mit der Fehleranalyse und -behebung.
Und noch ein Spoiler Alert: Wenn Du bis zum 28.06.2025 keine Fehler mehr auf Deiner Seite hast und danach etwas an Deiner Webseite änderst, wie z.B. Bilder austauschen, neue Abschnitte einfügen etc. kann es dadurch erneut zu Fehlern kommen, die ebenso abgestraft werden können. Es ist daher unabdingbar, die WCAG-Standards dauerhaft zu überwachen!
¹ https://neue-augen.de/hornhautverkruemmung-behandlung/#:~:text=Die%20Hornhautverkr%C3%BCmmung%20ist%20die%20weltweit,verzerrt%20und%20unscharf%20wahrnehmen%20k%C3%B6nnen.
² https://technikjournal.de/mensch/barrierefreiheit-auch-digital/#:~:text=%C3%9Cber%20300.000%20Menschen%20in%20Deutschland%20auf%20Screenreader%20angewiesen
⁴ https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/
⁵ https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/en301549/en301549-node.html